Ein paar Tipps betreffend Fluggepäck
- Kennzeichnen Sie Ihre Gepäckstücke mit Name, Adresse am Ankunftsort und Handy-Nummer
- Legen Sie diese Angaben auch ins Innere des Gepäckstückes
- Die Gepäckbestimmungen für Freigepäck variieren je nach Fluggesellschaft, Ticket-Kategorie und Destination. Ihre Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro wissen Rat.
- Übergepäck: Achtung, das kann sehr teuer werden! Informieren Sie sich frühzeitig bei der entsprechenden Fluggesellschaft.
- Kleinkinder, Tiere, Sondergepäck: Es gibt gibt viele verschiedene, zum Teil grosszügige Bestimmungen. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft oder Ihrem Reisebüro.
- Gefährliche Güter wie Gas, ätzende Stoffe, Feuerwerk etc. sind in keinem Flugzeug zugelassen.
- Fluggesellschaften haften nur beschränkt für Verlust oder Beschädigung. Die Haftung basiert auf dem Gewicht, nicht dem Wert des Gegenstandes.
Was ist bei einem Transportschaden zu tun?
Beim Gepäckempfang am Flughafen Ihre Gepäckstücke auf Beschädigungen kontrollieren. Einen Schaden sofort am Flughafen bei der entsprechenden Stelle melden (meist schon vor dem Zoll). Dort erfahren Sie, wie weiter vorzugehen ist. Sie erhalten einen "Damage Report", denn die Fluggesellschaft ist für den entstandenen Gepäckschaden haftbar.
Diese Reparatur können Sie gerne bei uns ausführen lassen. Mit dem original Damage Report können wir bei gewissen Fluggesellschaften sogar die Bezahlung der Reparaturkosten für Sie direkt erledigen.
Bei einem Totalschaden stellen wir Ihnen gerne das für die Fluggesellschaft notwendige Schadensgutachten aus. Den Unkostenbeitrag von Fr. 20.- rechnen wir bei Ersatzkauf eines Koffers bei uns an. Ansonsten vergütet Ihnen die Fluggesellschaft die Kosten für das Schadensgutachten.
Für die Erstellung des Schadensgutachtens benötigen wir:
- Das beschädigte Gepäckstück
- Den original Damage Report
- Angaben über Alter und Kaufpreis
Offensichtlich falsche Angaben können wir aus moralischen Gründen nicht bestätigen.